Über Uns
Die Arbeitsgemeinschaft wurde 1998 gegründet. Sie ist Herausgeberin der Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht (ZMGR).
Über 1.600 Mitglieder, nahezu 80 % aller Fachanwältinnen und Fachanwälte sind hier organisiert, treffen sich auf Fortbildungen, erörtern Fragen des Medizinrecht, tauschen sich aus und nutzen die Gelegenheit zum Netzwerken. Dabei legt die Arbeitsgemeinschaft Wert auf einen interdisziplinären Ansatz, regelm. sind auch Ärztinnen und Ärzte, VertreterInnen der Justiz, dem Gesundheitsministerium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss und der Kassenärztlichen Vereinigungen zu Gast auf den Tagungen.
Die Vertiefung von Spezialisierungen wird insbesondere durch die Arbeitsgruppen gefördert. Junge Kolleginnen und Kollegen organisieren sich bei uns im „Jungen Medizinrecht“ und erhalten Vorzugsangebote für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Unsere Mitglieder halten wir regelmäßig informiert und setzen uns für deren berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen ein.
Organisiert ist die Arbeitsgemeinschaft auf der Grundlage einer Geschäftsordnung. Organe sind die Mitgliederversammlung und der Geschäftsführende Ausschuss. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 100 €. Für Mitglieder des „Jungen Medizinrechts“ beträgt er 50 Euro bis einschließlich des Jahres, in dem das 40. Lebensjahr erreicht wird.
Unsere Mitglieder erhalten einen monatlichen Newsletter und regelmäßig die neueste Ausgabe der ZMGR sowohl über den Post-Versand als auch über ein Online-Archiv bei Juris.