Zum Bezug einer betrieblichen Sachversicherung auf ausgelagerte Praxisräume
Das OLG Nürnberg entschied, dass ausgelagerte Praxisräume nur bei entsprechender Vereinbarung vom betrieblichen Sachversicherungsschutz umfasst sind.
Das OLG Nürnberg entschied, dass ausgelagerte Praxisräume nur bei entsprechender Vereinbarung vom betrieblichen Sachversicherungsschutz umfasst sind.