Kein Anspruch auf Vollkostenerstattung für TI-Einführung und -Betrieb
Das LSG Baden-Württemberg verneint einen Anspruch auf Vollkostenerstattung für Einführung und Betrieb der Telematikinfrastruktur.
Das LSG Baden-Württemberg verneint einen Anspruch auf Vollkostenerstattung für Einführung und Betrieb der Telematikinfrastruktur.