Zur vorläufigen Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis bei positivem Versorgungseffekt
Das Schleswig-Holsteinische LSG konkretisiert Anforderungen an die vorläufige Aufnahme einer digitalen Gesundheitsanwendung in das DiGA-Verzeichnis.
Das Schleswig-Holsteinische LSG konkretisiert Anforderungen an die vorläufige Aufnahme einer digitalen Gesundheitsanwendung in das DiGA-Verzeichnis.