Schmerzensgeld nach unterlassener Notfallsectio
Das LG Aurich sprach bei grob fehlerhaft unterlassener Notfallsectio und schwerer Hirnschädigung ein Schmerzensgeld von 800.000 Euro zu.
Aufklärungsverzicht: Strenge Anforderungen an die Wirksamkeit
Das OLG Frankfurt konkretisiert die strengen Anforderungen an einen wirksamen Verzicht auf die ärztliche Risikoaufklärung.
Zur notärztlichen Haftung bei einem Nabelschnurvorfall
Das OLG Köln stellt hohe Anforderungen an notärztliches Handeln bei einem Nabelschnurvorfall kurz vor der Geburt.
Organisationsverschulden bei unzureichend organisiertem ärztlichen Nachtdienst?
Der BGH befasst sich mit Organisationsverschulden im ärztlichen Nachtdienst und der Beweislast bei behaupteten Behandlungsfehlern.
Zur hypothetischen Einwilligung und zur Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten
Der BGH präzisiert, wann sich Behandelnde auf hypothetische Einwilligung oder rechtmäßiges Alternativverhalten berufen können.