Keine Berufsausübung ohne ärztliche Approbation – auch bei fortbestehender Zulassung
Das LSG Baden-Württemberg stellt klar, dass eine fortbestehende vertragsärztliche Zulassung die ruhende Approbation nicht ersetzt.
Das LSG Baden-Württemberg stellt klar, dass eine fortbestehende vertragsärztliche Zulassung die ruhende Approbation nicht ersetzt.