Substitutionsärztinnen und -ärzte vom Bereitschaftsdienst befreit
Das SG Marburg bejaht einen Anspruch von Substitutionsärztinnen und -ärzten auf Befreiung vom ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Das SG Marburg bejaht einen Anspruch von Substitutionsärztinnen und -ärzten auf Befreiung vom ärztlichen Bereitschaftsdienst.