15.04.2016
16. Frühjahrstagung Medizinrecht
Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht in Hamburg am 15./16. April 2016
Über 240 Teilnehmer sind der Einladung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht zu Ihrer diesjährigen Frühjahrstagung am 15. und 16. April gefolgt. Der Zeitpunkt hätte nicht passender sein können. Erst am Vortag hatte der Bundestag das Gesetz zur Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Gleich drei Referenten befassten sich mit diesem Thema.
Prof. Kubiciel aus Köln erörterte insbesondere die kurzfristige Streichung eines ursprünglichen vorgesehen Tatbestandsmerkmal und beleuchtete den neuen Straftatbestand des § 299a StGB aus einer wissenschaftlichen Perspektive. Er ließ Zweifel daran erkennen, ob das Gesetz dem von der EU vorgesehen Rechtsrahmen gerecht werde. Ganz praktisch wurden dann aber auch steuerrechtliche Aspekte des Gesetzes von Dr. Rübenstahl besprochen. In diesem Kontext hörten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch einen Vortrag über Compliance im Gesundheitswesen. Viele weitere Themen waren von hoher Aktualität. Das Europäische Parlament hatte erst am 14. April die Datenschutzgrundverordnung gebilligt. Kein Wunder, dass auch über die datenschutzrechtlichen Fragen von IT im Gesundheitswesen ganz ausführlich diskutiert wurde.
Hamburg, das stellten alle Kolleginnen und Kollegen nicht zuletzt bei der direkt an der Elbe stattfindenden Abendveranstaltung fest, ist immer mal wieder eine Reise wert für einen fachlichen Austausch und geselliges Beisammensein.